- Allgemeine Bedingungen und Voraussetzungen:
- Die Veranstaltung ist eine öffentliche
Veranstaltung. Teilnehmen können nur angemeldete Teilnehmer,
die den Eintrittspreis bezahlt haben.
- Der Veranstalter ist der Verein „Schwachstrom
e.V.“, im Folgenden der Veranstalter genannt.
- Voraussetzung für eine Teilnahme an der
Veranstaltung sind eine korrekte Anmeldung, Begleichung des
Eintrittspreises sowie ein Mindestalter von 18 Jahren. Jeder Teilnehmer
muss sich bei der Veranstaltung mit einem gültigen
Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
- Die Teilnehmer haben das notwendige Zubehör, wie
Rechner, Peripherie und Software, selbst zu stellen. Dazu
gehören auch Netzwerkkabel (mindestens 10 Meter lang, Cat5),
Anschlusskabel, 3-er Steckdosenleiste und Kopfhörer.
- Das Netzwerk in Form von Servern, Hubs, Switches etc.
wird
vom Veranstalter gestellt und betreut. Der Anschluss von selbst
mitgebrachter Netzwerkhardware (Server, Switches, AccessPoints,
o.ä.) ist untersagt. Eigene Server können aber im
Serverpark des Veranstalters aufgestellt werden.
- Die Verantwortung für den korrekten Betrieb
ihrer
Computer liegt bei den Teilnehmern.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung
für Schäden jeglicher Art. Dazu zählen
Personen- und Sachschäden, aber auch der Verlust von Daten
sowie juristische Schäden durch Nichteinhaltung von
Urheberrechtsgesetzen o.ä.. Insbesondere ist auch die Haftung
durch Überspannung und Blitzschäden ausgeschlossen.
- Für Schäden jeglicher Art, die von
einem
oder mehreren Teilnehmern verursacht werden, haften der oder die
Verursacher unmittelbar. Dies gilt besonders für
Schäden an Hardware und am Veranstaltungsgebäude.
- Der Veranstalter erhebt vom Teilnehmer Daten, die zur
korrekten Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind und
zur Information über weitere Veranstaltungen des Veranstalters
genutzt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Passwort geheim
zu halten und dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, wenn
ihm bekannt ist, dass ein Dritter Kenntnis von seinem Passwort genommen
hat. Der Veranstalter hält die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland ein.
- Anmeldung und Bezahlung:
- Zur korrekten Anmeldung gehören: Angabe der
Personendaten, Bezahlung des Eintrittspreises.
- Wenn möglich sollte die Anmeldung über
die Seite schwachstrom.org erfolgen und die Zahlung des
Eintrittspreises anschließend per Vorkasse als
Überweisung auf das Konto des Veranstalters erfolgen. Im
Verwendungszweck ist unbedingt anzugeben, für welchen
Teilnehmer die Zahlung ist (Vor- und Nachname und SSN-ID).
- Zahlung an der Abendkasse ist möglich. Nur die
Zahlung per Vorkasse sichert dem Teilnehmer einen Platz auf der
Veranstaltung zu. Die Vorkasse sollte spätestens eine Woche
vor der Veranstaltung auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Zahlung per Vorkasse, beim
Einlass zur Veranstaltung durch entsprechende Dokumente (z.B.
Kontoauszug) nachzuweisen.
- Mit der Überweisung des Eintrittspreises wird
dem
Teilnehmer ein Platz reserviert. Eine Absage seitens des Teilnehmers
ist daher nur bis genau zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung
möglich. Das überwiesene Eintrittsgeld wird dem
Teilnehmer dann zurück überwiesen. Bei einer Absage
des Teilnehmers innerhalb der letzten zwei Wochen vor der Veranstaltung
ist eine Rückzahlung des Eintrittspreises ausgeschlossen. Der
Veranstalter behält sich vor, in Ausnahmefällen von
dieser Regelung abzuweichen.
- Bedingungen während und nach der Veranstaltung:
- Den Anweisungen des Veranstalters ist in jedem Fall Folge
zu leisten.
- Die Teilnehmer haben sich gesittet und der Veranstaltung
angemessen zu verhalten.
- Das Rauchen in der Veranstaltungshalle ist nicht
gestattet.
Es werden Raucher-Bereiche zur Verfügung gestellt.
- Generell ist Alkoholkonsum zugelassen. Bei exzessivem
Alkoholgenuss eines oder mehrerer Teilnehmer behält sich der
Veranstalter das Recht vor, entsprechend einzuschreiten.
- Räume, die nicht zur Benutzung durch Teilnehmer
freigegeben sind, dürfen nicht betreten werden.
Fluchttüren dürfen nur im Ernstfall (Brand
o.ä.) genutzt werden.
- Im Schlafbereich haben sich die Teilnehmer ruhig zu
verhalten, sodass ein Schlafen in diesem Bereich möglich ist.
- Der Veranstalter weist entschieden darauf hin, dass die
unerlaubte Vervielfältigung von Software und Musik eine
Straftat darstellt. Da der Veranstalter keine Möglichkeit zur
permanenten Kontrolle der Einhaltung der Gesetze hat, liegt die
Verantwortung hierfür einzig und allein bei dem einzelnen
Teilnehmer.
- Der Betrieb von Lautsprechern, Aktivboxen und
ähnlichen Geräten ist verboten. Am PC-Stromnetz ist
ausschließlich der Betrieb von PCs und Monitoren erlaubt.
Für Küchengeräte o.ä. gibt es einen
separaten Bereich.
- Das Inventar des Veranstaltungsgebäudes ist
pfleglich zu behandeln. Dies betrifft auch die
Sanitäreinrichtungen. Geräte und Einrichtungen
dürfen nur für ihren Bestimmungszweck verwendet
werden.
- Jeder Teilnehmer ist für seine Sicherheit selbst
verantwortlich. Dies gilt besonders für Gesundheit,
Datensicherheit sowie Schutz vor Diebstahl seines Eigentums. Auch in
diesem Fall ist der Veranstalter nicht haftbar.
- Wer mutwillig den Veranstaltungsablauf oder das Netzwerk
stört, Hack-Attacken durchführt o.ä. wird
sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Der Veranstalter hat das Hausrecht. Bei
Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen
behält sich der Veranstalter das Recht vor, einzelne Personen
der Veranstaltung zu verweisen. Eine Rückzahlung des
Eintrittsgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Beim Verlassen der Veranstaltung haben die Teilnehmer
ihre
Plätze und den von ihnen genutzten Bereich so zu verlassen,
wie sie sie vorgefunden haben, d.h. frei von Müll
o.ä.. Die Mülltrennung auf der Veranstaltung ist beim
Entsorgen in die aufgestellten Müllbehälter
einzuhalten.
- Schlussbestimmungen
- Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese
Teilnahmebedingungen an.
- Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
- Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen
unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine
solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.