Das Amtsgericht hat einen Paragrafen in der Satzung nicht akzeptiert. Und zwar einen, der schon seit Anfang an in unserer Satzung steht (§10, Absatz 2 Satz 3). Da für Satzungsänderungen immer eine Mitgliederversammlung notwendig ist, haben wir den Termin am 24.07. um 21 Uhr ausgewählt. Zu dem Termin werden alle Mitglieder offiziell und fristgerecht eingeladen. Nach Satzung muss aber nur mindestens ein Mitglied anwesend sein; es reicht also aus, wenn Flo und Berti sich in Göttingen treffen und abstimmen.

Natürlich steht es allen offen zur Sitzung zu kommen, die Sitzung wird maximal 30 Minuten dauern und sie wird im Teamspeak übertragen. Nicht real Anwesende haben dann aber leider kein Stimmrecht, aber falls Dir dann noch Änderungswünsche einfallen, gibt es da bestimmt eine Möglichkeit.

Um zukünftig solche Dinge auch online z.Bsp. via Teamspeak klären zu können, hat Flo noch einen neuen Abschnitt in die Satzung aufgenommen: das Cyberspace-Verfahren.

Details:

Wann? 24.07.2016

Wo? workin media, Hannah-Vogt-Straße 1, 37085 Göttingen. Sitzung wird auch im Teamspeak übertragen.

Geplante Satzungsänderungen:

Ergänzung folgender Passagen in § 7.3 (Ergänzung hervorgehoben):

„Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder in Textform per E-Mail einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 12 Werktage (Datum des Poststempels). Die postalische Einladung gilt dem Mitglied als zugestellt, wenn es an die letzte dem Verein bekannte Adresse gerichtet war.“

Folgende Passagen werden nach Paragraph 7.5 neu hinzugefügt:

7.6 Die Mitgliederversammlung erfolgt entweder an einem Veranstaltungsort oder virtuell in einem Voice-Chat („Cyberspace-Verfahren“), zu welchem nur Mitglieder Zugang haben.

7.7 Voice-Chats sind Dienste, über die sich die Mitglieder via Sprachmitteilungen in Echtzeit austauschen können und, falls Sie nicht via Sprache kommunizieren können, auf Textform im Chat ausweichen können. Voice-Chats müssen die Möglichkeit besitzen, dass sich Mitglieder als solche legitimieren können. Dies sind:

a) Voice-Chats mit einem passwortgesichertem Bereich (wie der Dienst „Teamspeak“ u.ä.)

b) Voice-Chats mit eindeutiger Nutzername-Passwort-Kombination (wie der Dienst „Skype“, „Steam“ u.ä.)

7.8 Welcher Voice-Chat mit welcher Legitimationsart für die Veranstaltung gewählt wird, entscheidet der Vorstand. Die Details werden in der Einladung aufgeführt.

7.9 Wenn ein Voice-Chat-Dienst mit passwortgesicherten Bereich genutzt wird, wird das jeweils für die aktuelle Veranstaltung gültige Zugangspasswort den Mitgliedern mit einer gesonderten E-Mail an die Vereins-E-Mail-Adresse des Mitglieds spätestens drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn zugesendet. Mitglieder, die Ihre E-Mail-Adresse nicht abrufen können, erhalten das Zugangspasswort per Post an die letzte dem Vorstand bekannte Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes zwei Tage vor der Mitgliederversammlung. Die Zusendung per Brief muss beim Vorstand beantragt werden. Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.

7.10 Wenn ein Voice-Chat Dienst mit eindeutiger Nutzername-Passwort-Kombination benutzt wird, nennt das Mitglied bis zwei Stunden vor der Mitgliederversammlung einem Vorstandsmitglied seinen eindeutigen Nutzernamen, sollte dieser dem Vorstand noch nicht bekannt sein. Der Vorstand lädt zum Veranstaltungsbeginn die Mitglieder in einen für Nicht-Mitglieder nicht zugänglichen Bereich ein. Mitglieder sind verpflichtet, ihre Nutzerdaten keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.

Streichung § 10 Absatz 2 Satz 3:

Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Sie treten sofort in Kraft.

Hier gibt es die Einladung mit allen Detailsals pdf-Datei.